Barrierefreiheit (Accessibility)

Barrierefrei gestaltete Internetseiten sollen von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen. Blinde oder sehbehinderte Menschen nutzen zum Beispiel Programme, die den Inhalt einer Seite vorlesen oder in Braille-Schrift ausgeben. Daher muss unter anderem der Inhalt einer Internetseite entsprechend strukturiert sein, die Schrift muss in der Größe veränderbar sein, die (Farb-) Kontraste müssen hoch genug sein und die Navigation mit der Tastatur muss möglich sein. Der Einsatz von Tabellen, Frames, Javascript und Flash kann hier zu Problemen führen.

Die »Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz« nach dem § 11 Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) trat am 24.07.02 in Kraft. Seit dem 1. August 2002 müssen alle Seiten der Behörden des Bundes bestimmte Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen.

Weitere Infos: »macximal: Barrierefreie Webseiten«

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