Unternehmen müssen Spam akzeptieren

17. Juli 2008

Tolles Urteil: der Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, das unverlangte Werbesendungen per Fax oder E-Mail dann nicht wettbewerbswidrig sind, wenn sie sich auf den Geschäftsbetrieb der Firma beziehen.
Wenn ein Unternehmen Nummer oder Mailadresse im Telefonbuch oder auf der Homepage veröffentlicht, stimmt es damit zugleich stillschweigend der Zusendung von Angeboten zu, die sich auf sein Warenangebot beziehen, heißt es in dem Urteil.

Tolle Logik: man ist doch gesetzlich verpflichtet, diese Angaben im Impressum zum machen, hat hier also keine Wahl!

Quelle: www.tagesschau.de

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